Das Familienrecht ist ein immer größer und komplexer werdendes Rechtsgebiet. Es gibt viele althergebrachte Themen und Situationen in denen auf Erfahrung und praktische Übung zurückgegriffen werden kann. Es gibt aber auch neue Rechtsfragen und Familienkonstellationen wo Einfühlungsvermögen und Kreativität wichtig sind zum Beispiel um Menschen in einer Patchworkfamilie abzusichern und deren Rechte gestalterisch wie gewünscht zu verändern. Zusätzlich gibt es neue Aufgaben die wachsenden internationalen Familienbeziehungen rechtssicher zu machen.
Zu diesem Zweck bieten sich spezielle Vertragsarten an:
Durch einen Partnerschaftsvertrag kann das Zusammenleben eines Paares während und bei der Aufhebung der Lebensgemeinschaft einvernehmlich geregelt werden. Insbesondere wenn Sie sich für den Fall einer Trennung von Ihrer Partnerin/Ihrem Partner rechtlich absichern wollen, ist es sinnvoll auf einen Vertrag zurückgreifen zu können.
Folgende Themenbereiche können unter anderem in einem solchen Vertrag festgeschrieben werden:
Außerdem können in diesen Verträgen dem Partner auch Vollmachten erteilt werden.
Eine weitere wichtige Thematik ist das Ausstellen einer Vorsorgevollmacht, diese wird unter einem gesonderten Punkt behandelt.
Falls die Eheleute mit der gesetzlichen Regelung des Ehegüterrechts oder mit den gesetzlichen Scheidungsfolgen nicht einverstanden sind, haben sie in manchen Bereichen die Möglichkeit, ihrer Ehe durch Ehevertrag eine andere vertragliche Grundlage zu geben.
Bei einer späteren Scheidung ist oft nicht mehr feststellbar, welche ehelichen Güter und Ersparnisse erst während der Ehe angeschafft oder angespart wurden. Um Streitigkeiten im Zuge der Aufteilung des ehelichen Vermögens zu vermeiden, kann ein Abschluss eines Ehevertrages zweckmäßig sein, der die Situation zur Zeit des Abschlusses beschreibt und bezeugt. Vereinbarungen, die die Aufteilung der ehelichen Ersparnisse oder der Ehewohnung regeln, sind notariatsaktspflichtig. Vereinbarungen über die Aufteilung des sonstigen ehelichen Gebrauchsvermögens müssen schriftlich abgefasst werden.
Der Abschluss eines Ehevertrages ist vor und nach der Eheschließung möglich.
Eine Adoption kommt durch einen schriftlichen Vertrag zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind zustande, der noch vom Gericht bewilligt werden muss.
Gerne erstellen wir die genannten Verträge nach einer vorangehenden eigehenden Besprechung über Ihr Wünsche und Bedürfnisse