Mediation

Mediation ist ein anerkanntes Konfliktlösungsverfahren, das durch die wertschätzende und konstruktive Kommunikation der Konfliktparteien gemeinsame Lösungen erreicht.
Die Mediatorin/ der Mediator unterstützen diese Kommunikation durch erprobte Techniken.
Grundsätze der Mediation sind etwa:

  • Selbstverantwortung der Parteien für den Mediationsprozeß 
  • Allparteilichkeit 
  • Freiwilligkeit 

Das Ergebnis der Mediation bestimmen ausschließlich die Parteien.

Die Mediatorin bzw. der Mediator schafft den Raum und die Bedingungen für das Gespräch. Sie bzw. er bestärkt und unterstützt jede Partei darin die eigenen Bedürfnisse artikulieren und in die Lösung einbringen zu können. 

Jede der Parteien kann den Prozeß jederzeit unterbrechen bzw. beenden. Falls bei der Lösung rechtliche Themen berührt werden stoppt die Mediatorin/ der Mediator den Vorgang und schlägt den Parteien von sich rechtlichen Beistand einzuholen.

Durch eine gute durchgeführte Mediation könne teure Streitigkeiten vermieden werden .

Gerne führen wie für Sie Mediationen aus dem Unternehmensrecht, Erbrecht und Immobilienrecht durch.