Information zum Betrieb über die Osterfeiertrage 2021
Karfreitag, sowie Dienstag 06.04.2021 sind wir telefonisch für Sie von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr erreichbar. Die Kanzlei ist ganztägig besetzt und nehmen wir Ihre schriftlichen Anfragen gerne entgegen. Parteienverkehr findet an diesen Tagen jedoch NICHT statt.
Wir bitten Sie um Verständnis und wünschen eine erholsame Zeit über die Feiertage.