Steuerreform 2015

Steuersätze

Den bisherigen Informationen aus den Medien folgend, wird die Grunderwerbsteuer bei manchen Fällen günstiger, aber auch in vielen Fällen - von Immobilien in guter Lage und gutem Erhaltungszustand - teurer werden.

Anbei zwei konkrete Fälle, bei denen wir den Verkehrswert durch ein Gutachten belegt haben:

1. Fall: Schenkung Haus - Mutter an Tochter:

  • geltendes Recht:
    dreifacher Einheitswert: € 64.751,--
    bei einem Steuersatz von 2% ergibt dies eine Grunderwerbsteuer von € 1.294,00
  • voraussichtlich ab 01.01.2016 geltendes Recht:
    Verkehrswert: € 278.600,--
                                  bis € 250.000,--........0,5%   =   €  1.250,--
       die verbleibenden € 28.600,--............2%  =   €     572,--
                                                                                     €  1.722,-- Grunderwerbsteuer

2. Fall: Schenkung Haus - Mutter an Tochter:

  • geltendes Recht:
    dreifacher Einheitswert: € 69.547,--
    bei einem Steuersatz von 2% ergibt dies eine Grunderwerbsteuer von € 1.390,94
  • voraussichtlich ab 01.01.2016 geltendes Recht:
    Verkehrswert: € 390.000,--
                                 bis € 250.000,--...........0,5%   =   €  1.250,--
    die verbleibenden € 140.000,--..............2%   =   €  2.800,--
                                                                                         €  4.050,-- Grunderwerbsteuer

 

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