Den bisherigen Informationen aus den Medien folgend, wird die Grunderwerbsteuer bei manchen Fällen günstiger, aber auch in vielen Fällen - von Immobilien in guter Lage und gutem Erhaltungszustand - teurer werden.
Anbei zwei konkrete Fälle, bei denen wir den Verkehrswert durch ein Gutachten belegt haben:
1. Fall: Schenkung Haus - Mutter an Tochter:
- geltendes Recht:
dreifacher Einheitswert: € 64.751,--
bei einem Steuersatz von 2% ergibt dies eine Grunderwerbsteuer von € 1.294,00
- voraussichtlich ab 01.01.2016 geltendes Recht:
Verkehrswert: € 278.600,--
bis € 250.000,--........0,5% = € 1.250,--
die verbleibenden € 28.600,--............2% = € 572,--
€ 1.722,-- Grunderwerbsteuer
2. Fall: Schenkung Haus - Mutter an Tochter:
- geltendes Recht:
dreifacher Einheitswert: € 69.547,--
bei einem Steuersatz von 2% ergibt dies eine Grunderwerbsteuer von € 1.390,94
- voraussichtlich ab 01.01.2016 geltendes Recht:
Verkehrswert: € 390.000,--
bis € 250.000,--...........0,5% = € 1.250,--
die verbleibenden € 140.000,--..............2% = € 2.800,--
€ 4.050,-- Grunderwerbsteuer