Details zur Steuerreform werden bekannt. Die Pressemeldungen sind voll von ersten Details. Eine deutlichen Erhöhung der Steuerlast bei Schenkung und Erbschaft von Liegenschaftsbesitz soll rasch beschlossen werden, wissen die Zeitungen. Je nach Quelle soll statt bisher der 3-fache Einheitswert nun der Verkehrswert (also der tatsächliche Wert als würde die Liegenschaft verkauft werden) zur Bemessung der Grunderwerbsteuer herangezogen werden. Diese kolportierten Änderung würden eine Vervielfachung der Grunderwerbsteuerlast, auch im engsten Familienkreis, bedeuten. Je höher der Verkehrswert ist, desto höher soll auch die Steuer ausfallen (bis 3,5% des Verkehrswertes). Die Steuerreform soll in manchen Details noch nachgebessert und dann von der Regierung bekannt gegeben werden. Das genaue Inkrafttreten ist dann auch noch offen, die meisten Änderungen sollen aber am 01.01.2016 in Kraft treten.
Als Ihr Familiennotar rate ich Ihnen dazu die konkreten Pläne der Regierung genau zu beachten und sich beraten zulassen, ob nicht eine Schenkung von Liegenschaftsbesitz Sinn macht und Steuern noch gespart werden können.
Die neuesten Informationen zu diesem Thema werden regelmäßig auf unsere Website gestellt. Ich lade Sie zu Ihrem individuellem Erstgespräch mit mir, Ihrem Familiennotar, herzlich ein!