Das Unternehmensrecht ist ein großer Rechtsbereich. Wer sich juristisch gut informiert und Tipps vom Profi umsetzt kann den Erfolg seines Unternehmens optimieren. Unser Alltag im Unternehmensrecht ist vielfältig, hier einige unserer Arbeitsgebiete:
Der erste Schritt zum Erfolg ist bei vielen Unternehmen – insbesondere wenn sich mehrere Unternehmer zusammenschließen – die Wahl der richtigen Rechtsform.
Dabei sind sowohl organisatorische wie auch finanzielle und Sicherheitsaspekte zu bedenken und abzuwägen.
Gerne nehmen wir uns Zeit Sie bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform zu unterstützen!
Dann sind die Gründungsunterlagen zu erstellen in denen auf die individuelle Situation des Unternehmens und der Gesellschafter eingegangen wird.
Gerne schlagen wir übliche Regelungen vor und ändern bzw. ergänzen Sie nach Ihren individuellen Wünschen. Wir beraten Sie auch über die Möglichkeit die Neugründungsförderung in Anspruch zu nehmen.
Nach der Begutachtung der Unterlagen durch die steuerliche Vertretung kann der Vertrag abgeschlossen werden. Entweder wird ein Notariatsakt errichtetet oder eine Beglaubigung der Unterschriften der Gründer durch geführt und so die gesetzlich geforderte Form eingehalten beziehungsweise der Inhalt des Vertrages und Zeitpunkt der Unterzeichnung festgehalten.
Gerne errichten wir bei Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung den nötigen Notariatsakt für Sie. Bei allen anderen Gesellschaftsformen beglaubigen wir die Gründungsurkunden für die Beweiswirkung. Falls ein Anwalt den Gründungvertrag erstellt hat errichten wir gerne zur Wahrung der richtigen Form eine notarielle Mantelurkunde.
Die Gründungsunterlagen sowie alle nötigen Nebenurkunden müssen erstellt werden, die Gesellschaftsteuern gegebenenfalls berechnet und danach alle notwendigen Dokumente beim Firmenbuchgericht eingebracht werden.
Gerne übernehmen wir die Erstellung der Nebenurkunden und den Verkehr mit dem Firmenbuch im elektronischen Wege für Sie.
Ist die Gesellschaft einmal gegründet, benötigen Änderungen im Firmenbuch Eingaben, die in vielen Fällen beglaubigt werden müssen.
Jede Übertragung von Geschäftsanteilen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind notariatsaktspflichtig und benötigen daher einen noratiellen Abtretungsvertrag.
Bei anderen Gesellschaften wird die Übertragungsurkunde zu Beweiszwecken gerne beglaubigt. Außerdem sind steuerliche Aspekte zu beachten sowie eine Anmeldung im Firmenbuch durchzuführen.
Gerne erstellen wir für Sie die Übertragungsurkunde und Firmenbucheingabe.
Treuhandschaft von Geschäftsanteilen und deren Absicherung:
Manchmal ist der wirtschaftliche und firmenbuchrechtliche Eigentümer nicht ident.
Gerne beraten wir Sie -in den gesetzlich erlaubten Fällen -, erstellen für Sie den Treuhandvertrag und zur Absicherung auch ein Rückabtretungsanbot.
Im „Leben“ einer Firma kann der Moment kommen an dem es zum Beispiel auf Rat der steuerlichen Vertretung, auf Wunsch der Hausbank oder nach Beschluß der Gesellschafter nötig wird das Stammkapital des Unternehmens zu verändern.
Gerne führen wir für Sie - falls das Stammkapital ihres Unternehmens- zu hoch oder zu niedrig ist die gewünschte Kapitalmaßnahme durch.
Unter Umgründung versteht man landläufig den Wechsel von einer Rechtsform in eine andere Rechtsform. Gründe für eine Umgründung sind vielfältig: von Überlegungen über verminderte Haftung bis zur steuerlichen Optimierung des Unternehmens.
Gerne übernehmen wir – in Zusammenarbeit mit Ihrer steuerlichen Vertretung – Ihren Umgründungsvorgang.
Wie bei der Unternehmensgründung ist auch die Liquidation eine große Entscheidung. Hier ist besonders der richtige Moment von einiger Bedeutung. Eine Liquidation verläuft in mehreren Schritten. Am Ende steht die Löschung im Firmenbuch.
Gerne beraten wir Sie auch hier und begleiten Sie bei diesem Vorgang notariell.