Das Jahr 2015 scheint erbrechtlich bedeutend zu werden.

Neben den geplanten steuerlichen Änderungen für Schenkungen und Erbschaften im Familienkreis wird es noch die größte Erbrechtsreform seit 1811 geben!

Wichtig war den Verfassern des Ministerialentwurfes neben einer sprachlichen Modernisierung auch die Anpassung an die heutige familienrechtliche Realität z.B. wird ein außerordentliches Erbrecht der Lebensgefährten angedacht.

Im Testamentrecht sollen Maßnahmen zur höheren Fälschungssicherheit getroffen werden und Testamente zu Gunsten von früheren Partnern sollen durch die Trennung ungültig werden.

Beim Pflichtteilsrecht gibt es insoferne Veränderungen als die Eltern nicht mehr pflichtteilsberechtigt sein sollen und der Pflichtteil für Kinder um die Hälfte gemindert werden können soll, wenn diese über 10 Jahre keinen Kontakt zum Erblasser gehabt haben.

Zu guter Letzt soll  in Fällen von EU- Ausländern die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben das Österreichische Recht – nun auch inhaltlich zur Anwendeung kommen – es sei den es wird darüber im letzten Willen etwas anderers festgeschrieben.

Gerne stehe ich Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung

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