Das Testament

Momentan sind alle Kolumnen der Rechtsdienstleister voll von Informationen über die Steuerreform, ich glaube wir sollten ein anderes Thema beleuchten um das geneigte Publikum nicht zu langweilen.

Als passend scheint mir da das Testament wieder mehr in den Vordergrund zu rücken.

Dieser Dauerbrenner des notariellen Tagesgeschäftes ist durch die vielen anderen Novellen in unseren Bereichen aus dem Fokus verschwunden, die Bedeutung wird aber in unserer Arbeit als Gerichtskommissär regelmäßig deutlich bewusst.

Wer ein einwandfreies Testament hat erspart seinen Angehörigen und/ oder Erben Zeit und Geld.

Außerdem gilt der einfache volkstümliche Satz: „ Ein Testament ist gut wenn man‘s finden tut!“

Regelmäßig haben wir verzweifelte Menschen in der Kanzlei die beschwören dass es ein Testament zu ihren Gunsten gibt, leider ist dieses nicht aufzufinden.

Auch die Klarheit eines Testamentes ist wichtig: Nur weil der Testator versteht was gemeint ist heißt noch nicht das nach den Tod nicht mehrere Erben zu verschiedenen Auslegungen kommen.

Noch eine Anmerkung: Wir sind nicht in Deutschland: bei uns gibt es kein Ehegattentestament – jeder muss sein Testament selbst scheiben und unterschreiben, wenn er dieses eigenhändig errichten will.

Gerne berate ich Sie beim Verfassen und Verwahren Ihres Testamentes ( und natürlich auch ob es ratsam ist noch heuer Ihre Liegenschaft zu schenken)!

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