Wir sind wieder Gerichtskommissär

Seit Anfang Dezember ist es wieder soweit: Wir dürfen als Beauftragter des Gerichts – als sogenannter Gerichtskommissär – tätig werden. Als Gerichtskommissär errichten wir, als Ihr Notar, die Todesfallaufnahme, erledigen notwendige Anfragen bei Behörden, Banken und Versicherungen und erledigen das gesamte Verfahren im Auftrag des Gerichtes.

Wird ein Sterbefall bekannt, wird das Verlassenschaftsverfahren von Amts wegen eingeleitet, so etwa durch Mitteilung des Sterbefalls oder Übermittlung der Sterbeurkunde an den Notar. In weiterer Folge werden die dem/der Verstorbenen nahe stehenden Personen von uns schriftlich zur sogenannten Todesfallaufnahme geladen, welche in jedem Verlassenschaftsverfahren durchzuführen ist. Sie dient der Klärung grundlegender Fragen zur Person des/der Verstorbenen und zu den Verwandtschafts- sowie Vermögensverhältnissen. Ein Erscheinen aller möglichen Erbansprecher bereits zu diesem Termin ist nicht erforderlich, oftmals werden gerade im Zuge der Todesfallaufnahme erst alle potentiellen Erben bekannt.

Je besser die Vorbereitung – desto rascher die Erledigung. Um die Informationsbeschaffung bei der Todesfallaufnahme zu beschleunigen, finden Sie daher in der Ladung zu diesem ersten Termin eine konkrete Auflistung, welche Unterlagen gegebenenfalls mitzubringen sind.

Diese sind:

  • alle auf die Verlassenschaftssache bezughabenden Unterlagen (zB Testamente, Kodizille, Ehepakte, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge)
  • Schenkungsverträge auf den Todesfall
  • Einheitswertbescheide
  • Sparbücher
  • Wertpapierverzeichnisse
  • KFZ-Papiere
  • Pensionszahlungsabschnitte samt Sozialversicherungsnummer
  •  Kontoauszüge
  • Belege über Begräbnis- und weitere Todfallskosten und allfällige Verlassenschaftsschulden
  • Aufstellung der Daten (Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Adresse)

Bei dringenden Fragen oder Unklarheiten können Sie uns natürlich gerne bereits vor diesem ersten Termin kontaktieren, wir stehen Ihnen bei Ihrem Anliegen gerne zur Seite.

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